Sozialpädagogische Familienhilfe.
Sozialpädagogische Familienhilfe soll Familien durch intensive Betreuung und Begleitung in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.
Die Sozialpädagogische Familienhilfe setzt an der Nahtstelle zwischen öffentlichem und privatem Leben von Familien an. Sie arbeitet mit den Ressourcen der Familien, die den Familienmitgliedern weiterhin ermöglichen, eigenverantwortlich in einem stabilen Familiensystem zu leben.
In der Hilfe werden sozialpädagogische Konzepte mit konkreten lebens- und alltagspraktischen Hilfen kombiniert. Besonders herausragender Stellenwert kommt dabei dem Konstrukt des Lernens am Modell zu. Sie leistet unter den Prämissen Lebensweltbezug, Alltagsnähe und Ganzheitlichkeit pädagogische und praktische Unterstützung, um eine Verbesserung der familiären Sozialisation zu erreichen und intensivere erzieherische Hilfen zu vermeiden.
Die Arbeit der Fachkräfte kann mit folgenden zentralen Standards umschrieben werden:
Hilfe zur Selbsthilfe: Die Fachkräfte handeln gemeinsam mit der Familie, sie unterstützen und fördern die Eigeninitiative der einzelnen Familienmitglieder proaktiv.
Auftragsfokussierung: Entsprechend den Zielen des Hilfeplans und den Interessen der einzelnen Mitglieder der sozialen Systeme werden gemeinsame Aufträge erarbeitet und Absprachen getroffen.
Ressourcenorientierung: Die sozialen Systeme sind in der Regel in der Lage, ihren Alltag selbständig zu gestalten. In sozialen Systemen werden vorhandene Ressourcen, Kenntnisse und Fähigkeiten entdeckt, definiert und gefördert.
Neutralität: Die Fachkräfte bewahren ihre Position als systemexterne Person und sind nicht parteiisch. Sie sind dem fachlichen Arbeitsauftrag verpflichtet und regulieren so die professionelle Distanz.
Kindzentrierung: Kinder stehen in familialen Systemen meist mit Personen in Interaktion, die mehr Gestaltungsmöglichkeiten haben und deren Entscheidungen im Leben der Kinder große Auswirkungen haben. Deshalb bedürfen Kinder des besonderen Schutzes und der expliziten Berücksichtigung ihrer Bedürfnisse.
Schweigepflicht/Datenschutz: Das Selbstbestimmungsrecht der Klienten wird durch die pädagogischen Fächkräfte geachtet und ist eine fachliche Notwendigkeit. Das Gebot der Transparenz wird nur durch die Ausnahmen bei einer drohenden oder eingetretenen Gefährdung des Kindeswohls im Rahmen der Garantenpflicht außer Kraft gesetzt.